| | 3) | Wüppelmann, Gerd Hinrich
, Recke Grafschaft Lingen, 18.02.1748 Recke Grafschaft Lingen, Bemerkung: P: Hinrick Blanckeneijer, Trijne Wippelmann, Lothar Bleckat (Okt. 2012):, "Ein Nachtrag aus dem rk KB: Gerard Henricus Wibbelman, 19.02.1746, Parentis: Peter Wibbelman, Aleid, Nach dem Friedensvertrag Osnabrück-Münster 1648 galt der Grundsatz "Wie der Herr, so ´s Gescherr". Es bedeutet der Grundherr/Leibherr bestimmt die Konfession. War der Herr katholisch mussten die Untertanen, auch die kathol. Konfession annehmen, war der Herr evangelisch, wurden die Untertanen auch evangelisch., Bauernhöfe wurden nur noch mit Evangelischen besetzt, die kath. Colone mussten einen evang. Verwandten auf dem Hof nachweisen, sonst wurde nach dem Tod des Colons, der Hof vom Grundherrn neu besetzt., In der Grafschaft Lingen war der Landesherr ev.-reformiert. Die Katholiken mussten ihre Kirchen räumen und den Evangelischen übergeben; ca. 1717 wurde das Verbot des Katholizismus gelockert, die Leute durften privat, Gottesdienste halten. In der Zwischenzeit gab es sogenannte Notkirchen im Ausland, dicht an der Landersgrenze. Dorthin zogen die Katholiken. Dieses war aber verboten. Wurden sie angezeigt oder erwischt, wurden sie gebrüchtet (Strafe, meistens Geldstrafe). Erst 1732 wurde den Katholiken in Recke erlaubt, eine neue Kirche zu errichten. Aber alle Taufen, Trauungen und Sterbefälle mussten in den KB der ev. Kirche eingetragen werden., Erst 1834 wurden die Stolgebühren (Taufgebühren, Traugeb. und Beerdigungsgeb.) von der kath. Kirchengemeinde Recke abgelöst.", 26.05.1827 Adolphsdorf, Adresse: Brustkrankheit, 79 Jahre, 29.05.1827 Grasberg, Urkunde Nr: 1827/031, Häusling, «16940» |